Berufsrechtliche Regelungen:
Die Berufsbezeichnung Physiotherapeutin wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen:
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG Masseur- und Physiotherapeutengesetz) vom 26.05.1994 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1084).
Die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin im Bereich Physiotherapie wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie.